Schönberger fordert mehr Schutz für Betroffene in Bayern
Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober verweist die niederbayerische Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) auf die hohe Zahl von Betroffenen. Laut Bundeslagebild des BKA schlossen Polizei und Zoll 2025 bundesweit 391 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung ab.
Das sind 7,4 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie seit zehn Jahren nicht. Bei der Arbeitsausbeutung stieg die Zahl um 41,5 Prozent auf 58 Verfahren. Das BKA geht von einem großen Dunkelfeld aus. Auch der Bericht des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK) zeigt einen Anstieg: Die Fachberatungsstellen erfassten 2025 insgesamt 999 Fälle und damit 131 mehr als im Vorjahr.
„Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sind keine fernen Großstadtprobleme“, erklärt Schönberger. „Welches Leid es hier gibt, zeigt ein Fall aus dem Landkreis Altötting: Hier wurden Dutzende Menschen als Arbeitskräfte eingeschleust und ausgebeutet. Sie mussten für einen Hungerlohn auf Baustellen und in der Produktion arbeiten und waren in stark heruntergekommenen Räumen untergebracht. Viele sprachen kaum Deutsch und einige mussten sich eine Matratze teilen.“ Das Landgericht Traunstein verurteilte den Unternehmer im Frühjahr unter anderem wegen Zwangsarbeit zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Aufgeflogen war der Fall bei einer Baustellenprüfung des Zolls. Laut Zoll mussten die Beschäftigten bis zu 14 Stunden am Tag arbeiten.
Der Bundestag berät derzeit den Regierungsentwurf zur EU-Menschenhandelsrichtlinie. Der Entwurf der Bundesregierung ist vor allem ein Strafrechtsgesetz. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit höheren Strafen allein ändert sich wenig“, sagt Schönberger. „Entscheidend ist, dass mehr Fälle aufgedeckt werden können und Betroffene besser geschützt werden. Bisher wird das Aufenthaltsrecht an die Aussagebereitschaft der Betroffenen geknüpft. Unsere Anfrage an die Bundesregierung hat ergeben, dass von 2020 bis Ende Oktober 2025 bundesweit nur 120 Betroffene eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Aufenthaltsgesetz bekommen haben. Wer aus Angst oder aufgrund eines Traumas nicht aussagen kann, bekommt keine.“ Die Grünen fordern deshalb ein Aufenthaltsrecht für Betroffene unabhängig von ihrer Aussage.
Seit Oktober 2025 gibt es mit der „Bavarian Anti-Trafficking HELPline“ eine bayernweite Erstanlaufstelle. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr erreichbar und berät auf Deutsch und Englisch. Beratung in weiteren Sprachen ist nur nach Terminabsprache möglich. „Ausbeutung hört nicht nachmittags um drei Uhr auf“, sagt Schönberger, die das Angebot als unzureichend ansieht. „Wer kein Deutsch spricht, braucht Beratung in seiner Sprache und nicht erst nach einem Termin. Der Freistaat muss die Fachberatung ausbauen, insbesondere auf dem Land.“